Welche Voraussetzungen braucht man für die Physiotherapie-Ausbildung?

Für die Physiotherapie-Ausbildung verlangt § 10 MPhG zweierlei: die gesundheitliche Eignung für den Beruf und einen Bildungsnachweis. Als Nachweis zählt der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die über den Hauptschulabschluss hinausgeht, oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Ein Abitur braucht es für die Schulausbildung nicht, ein Mindestalter nennt das Gesetz nicht.

Voraussetzungen: Zugang zur Ausbildung und Berufserlaubnis Das Schaubild stellt zwei Prüfpunkte untereinander. Für den Zugang zur Ausbildung verlangt § 10 MPhG die gesundheitliche Eignung und einen Bildungsnachweis: Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, eine erweiterte zehnjährige Schulbildung oder einen Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Für die Berufserlaubnis am Ende verlangt § 2 MPhG die abgeleistete Ausbildung, die bestandene staatliche Prüfung und die gesundheitliche Eignung, zusätzlich Zuverlässigkeit und die erforderlichen Deutschkenntnisse. Zugang, § 10 MPhG gesundheitliche Eignung und ein Bildungsnachweis: Realschulabschluss oder gleichwertig oder erweiterte zehnjährige Schulbildung oder Hauptschulabschluss plus mind. zweijährige Berufsausbildung am Ende der Ausbildung Berufserlaubnis, § 2 MPhG Ausbildung abgeleistet staatliche Prüfung bestanden gesundheitliche Eignung zusätzlich: Zuverlässigkeit Deutschkenntnisse
Schaubild: Zu Beginn prüft das Gesetz Gesundheit und Bildungsweg, bei der Berufserlaubnis zusätzlich Zuverlässigkeit und Deutschkenntnisse. Quelle: § 10 und § 2 Abs. 1 MPhG. Stand September 2026.

Das Schaubild stellt zwei Prüfpunkte untereinander. Für den Zugang zur Ausbildung verlangt § 10 MPhG die gesundheitliche Eignung und einen Bildungsnachweis: Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, eine erweiterte zehnjährige Schulbildung oder einen Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Für die Berufserlaubnis am Ende verlangt § 2 MPhG die abgeleistete Ausbildung, die bestandene staatliche Prüfung und die gesundheitliche Eignung, zusätzlich Zuverlässigkeit und die erforderlichen Deutschkenntnisse.

Welcher Schulabschluss für den Zugang reicht

Die Tabelle ordnet gängige Ausgangslagen den gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zu. Die Namen der Abschlüsse unterscheiden sich zwischen den Ländern. Ob ein Abschluss als gleichwertig gilt, lässt sich vor der Bewerbung mit der Schule klären.

AusgangslageZugang nach § 10 MPhGWas dabei zählt
Realschulabschluss oder anderer mittlerer SchulabschlussjaZeugnis mit der Bewerbung oder bis zum Start vorlegen
Abitur oder Fachhochschulreifejazusätzlich kommt ein primärqualifizierendes Studium in Frage; dessen Zugangsbedingungen legen nach § 18a MPhG die Länder fest
Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren mit erweitertem Abschlussjadie zehnjährige Schulbildung muss abgeschlossen sein und über den Hauptschulabschluss hinausgehen
Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahrenjadas Gesetz nennt keine bestimmte Fachrichtung für die Berufsausbildung
Hauptschulabschluss ohne abgeschlossene BerufsausbildungneinWeg über einen mittleren Abschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
kein Schulabschlussneinzuerst einen Schulabschluss erwerben

Gesundheit, Zuverlässigkeit und Deutschkenntnisse

Die gesundheitliche Eignung gehört bereits zum Zugang. Wie sie nachzuweisen ist, legt das Gesetz nicht fest. Zahlreiche Schulprofile auf physiotherapie.net nennen dafür ein ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis.

Am Ende der Ausbildung prüft die Landesbehörde weitere Punkte. Für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verlangt § 2 MPhG neben der bestandenen Prüfung, dass sich die Person nicht als unzuverlässig erwiesen hat, gesundheitlich geeignet ist und die nötigen Deutschkenntnisse mitbringt. Wer dazu Fragen hat, etwa wegen eines laufenden Strafverfahrens oder einer Erkrankung, klärt sie früh mit der zuständigen Behörde. Entschieden wird im Einzelfall.

Was Schulen zusätzlich verlangen können

Über die Aufnahme entscheidet die Berufsfachschule. In den Schulprofilen auf physiotherapie.net tauchen neben den gesetzlichen Bedingungen vor allem diese Anforderungen auf:

  • ein Praktikum oder eine Hospitation in einer Physiotherapiepraxis, teils mit einer Mindestdauer
  • ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
  • ein Führungszeugnis
  • ein Nachweis über den Schutz gegen Masern
  • ein Vorstellungsgespräch, manchmal ergänzt um einen Eignungstest, etwa zur Motorik
  • ein Mindestalter, das die Schule selbst festlegt

Ein Vorpraktikum schreibt das Berufsgesetz nicht vor. Es kann trotzdem Bedingung einer Schule sein und zeigt vorab, ob der Alltag in einer Praxis passt. Wer schon als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister arbeitet, kann die Ausbildung auf Antrag verkürzen. Eine abgeschlossene Ausbildung als Turn- und Sportlehrer oder als Gymnastiklehrer wird auf Antrag mit sechs Monaten angerechnet (§ 12 MPhG). Näheres steht unter verkürzte Ausbildung.

Wer die Bedingungen erfüllt, vergleicht im Schulverzeichnis die Anforderungen der einzelnen Schulen. Welche Unterlagen zur Bewerbung gehören, beschreibt der Beitrag zur Bewerbung; ob stattdessen ein Studium passt, der Beitrag Ausbildung oder Studium.

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